Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung

Im Sommer gemütlich auf der Terrasse sitzen, um mit der Familie zu frühstücken oder mit Freunden zu grillen, ist ein Hochgefühl der Extraklasse. Um aber vor der Sonne geschützt zu sein, ist ein Terrassendach meist unumgänglich. Doch jeder, der sich mit dem Gedanken befasst, eine Terrassenüberdachung anbringen zu lassen, muss sich früher oder später mit behördlichen Fragen herumschlagen. Auch wenn nicht alle Überdachungen eine Baugenehmigung benötigen, sollte dies vor der Anbringung auf jeden Fall gecheckt werden. Es wäre schade, wenn der edle Sonnenschutz wieder entfernt werden müsste, weil keine offizielle Baugenehmigung von der Behörde eingeholt wurde. Doch was ist dabei zu beachten und wie geht man vor? Dies alles möchten wir Ihnen in diesem Artikel genau erklären.

Das Baurecht ist gar nicht so einfach

Benötige ich für meine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?

Natürlich muss in einem Baurecht einiges geregelt sein. Denn keiner kann bauen, wie er gerade lustig ist. Wäre dies der Fall, würde unsere Landschaft im Chaos versinken und in den Städten und Dörfern würde es nur so drunter und drüber gehen. Auch wenn das Baurecht manchmal wirklich lästig ist, hat es auch seine Vorteile. Beim Baurecht wird jedoch zwischen dem öffentlichen und privaten Baurecht unterschieden.

Beim Anbringen einer Terrassenüberdachung werden Sie sich jedoch mit beiden befassen müssten. Zum einen das private Baurecht wegen der Nachbarrechte und zum anderen das bundesweite Bauplanungsrecht sowie das länderspezifische Bauordnungsrecht des öffentlichen Baurechts. Zudem kommen dann auch noch die Vorschriften des öffentlich-rechtlichen Baunebenrechts. Das hört sich nun aber alles viel schlimmer an, als es ist. Alles wissen müssen Sie dabei nicht. Wer sich dennoch informieren möchte, findet hier die Hamburgische Bauordnung. Allerdings muss auch von dieser Bauordnung nicht alles auswendig gelernt werden, um sie zu verstehen.

Das Einzige, was zählt, ist eigentlich nur, dass ihr Bauvorhaben für die Terrassenüberdachung nicht gegen die vorgegebenen Gesetze verstößt. Dies prüft das Bauamt vor Ort und erteilt dann, in der Regel, die Baugenehmigung, wenn alles passt. Doch glücklicherweise muss nicht bei jeder Terrassenüberdachung ein Bauantrag gestellt werden.

Wann ist eine Baugenehmigung Pflicht?

Natürlich kommt es immer auf ihr Vorhaben an. Bei einer „einfachen“ Markise oder einem Sonnensegel ist es selbstverständlich nicht nötig, eine Baugenehmigung einzuholen. Diese Terrassenüberdachung kann sofort angebracht werden und der Schattenplatz in vollen Zügen genossen werden.

Handelt es sich allerdings um eine feste Überdachung, wie etwa eine Pergolamarkise, sieht dies schon anders aus. Denn bei einer festen Überdachung handelt es sich um einen Umbau- bzw. eine Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude. Dies heißt im Umkehrschluss, dass hier die Genehmigungsfreiheit deutlich begrenzt ist. Gleiches gilt aber auch für freistehende Terrassenüberdachungen, die im Garten montiert werden.

Im Wesentlichen hängt es aber von drei Faktoren ab, ob eine Baugenehmigung benötigt wird. Zum einen kommt es auf die Regelungen des Bundeslandes an, in dem Sie leben. Denn hier hat jedes Bundesland eigene Regelungen. In Hamburg beispielsweise können Terrassendächer und Pergolamarkisen mit einer Fläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern in der Regel ohne Genehmigung gebaut werden. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.

Weiterhin kommt es auf das Baugebiet an, in dem Sie wohnen und wo Sie Ihr Bauvorhaben realisieren möchten.

Zum Schluss kommt es selbstverständlich auch auf die Größe bzw. die Fläche der Terrassenüberdachung an.

Die wichtigen Faktoren im Überblick

Der erste Faktor ist das Bundesland, in dem Sie leben. Hier sind die Regelungen sehr unterschiedlich und während beispielsweise in Hamburg und Berlin eine Terrassenüberdachung oder Pergolamarkisen mit 30 m² Fläche und 3 Meter Tiefe ohne Baugenehmigung angebracht werden kann, wird in Frankfurt Wert auf die Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze gelegt. Auch untergeordnete Überdachungen sind in Hamburg genehmigungsfrei.

Dennoch kann hier keine Pauschale angegeben werden. Denn ist durchaus möglich, dass Ihre Freunde aus dem Nachbardorf eine vergleichbare Überdachung ohne Genehmigung anbringen, Sie aber ohne Baugenehmigung diese nicht montieren dürfen.

Um sicher zu sein, dass Sie wirklich keine Baugenehmigung benötigen, sollten Sie sich auf jeden Fall beim zuständigen Bauamt Informationen einholen.

Auf der Internetseite aemter.org finden Sie den Großteil der Bauämter in Deutschland mit ihren Kontaktdaten und einer Wegbeschreibung.

Wie groß soll die Terrassenüberdachung sein?

Hier hängt es ebenfalls wieder vom Bundesland ab, welche Flächen ohne Genehmigung bebaut werden können. Doch auch wenn etwa in Hamburg die Regel besagt, dass die Fläche 30 m² und eine Tiefe von 3 Metern haben darf, spielen hier noch weitere Faktoren eine Rolle. Je nach Grundstückslage kann diese genehmigungsfreie Terrassenüberdachung auch schnell zu einem Vorhaben mit Baugenehmigung werden.

Unwichtig hingegen ist, aus welchem Material die Terrassenüberdachung ist. Dies spielt keine Rolle, ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht.

Vorsicht auch ohne Genehmigungspflicht

Bei einer Terrassenüberdachung, bei der keine Baugenehmigung benötigt wird, heißt es aber nicht, dass hier alles möglich ist. Denn auch hier müssen Vorschriften eingehalten werden. Selbst wenn die Terrassenüberdachung nur eine Fläche von 20 m² und eine Tiefe von 2,50 Metern hat, müssen Sie sich dennoch an bestimmte Regeln halten. Aus diesem Grund ist es immer wichtig, sich vorab bei seinem Bauamt Informationen einzuholen und den Mitarbeitern das Bauvorhaben zu erklären.

Weiterhin müssen Sie sich bei der Terrassenüberdachung oder Pergolamarkise ohne Baugenehmigung an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben halten. Dies ist beispielsweise der Bebauungsplan, die Schneelastgrenzen sowie auch der Gestaltungszusatz. Zudem sind Brandschutz und Denkmalrecht ebenso wichtig, wie auch den Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. In der Regel sind dies 3 Meter. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Gebäuderäume hinter der Überdachung für die Terrasse ausreichend belüftet werden können und auch genügend Licht in die Räume kommt.

Selbst wenn bei Ihrer Überdachung für die Terrasse keine Baugenehmigung vonnöten ist, heißt es daher noch lange nicht, dass Sie Narrenfreiheit haben.

Nachbarschaftsstreit vermeiden

Bei einer Terrassenüberdachung geht es aber nicht nur um die Baugenehmigung. Auch ein gutes Miteinander mit den Nachbarn ist wichtig. Was nutzt die schönste Überdachung für die Terrasse, wenn ein erbitterter Nachbarschaftsstreit ausbricht. Aus diesem Grund ist es natürlich von Vorteil, wenn Sie vor Baubeginn mit den Nachbarn kommunizieren und ihnen Ihr Bauvorhaben offenlegen. In der Regel ist bei eingehaltenen Grenzabständen keine schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Wohnen Sie allerdings in einem Reihenhaus kann die Grundstücksgrenze des Nachbarn schon sehr nahe kommen und die oftmals fehlen nur wenige Zentimeter. Hier muss eine schriftliche Genehmigung des Nachbarn vorliegen, um eine Terrassenüberdachung auch ohne Baugenehmigung zu montieren.

Selbstverständlich können die Nachbarn auch stur sein und Widerspruch einlegen. Dennoch stellt es kein Problem dar, wenn die rechtlichen Vorgaben beachtet und die Grenzen eingehalten werden. Dann haben die Nachbarn wenig Aussicht auf Erfolg und Sie können sich dennoch an Ihrer Überdachung für die Terrasse erfreuen.

Wie geht man bei der Antragstellung einer Baugenehmigung vor?

Wenn Sie eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung benötigen, müssen Sie einen Antrag für eine Baugenehmigung, beim zuständigen Bauamt, stellen. Der Entwurfsverfasser sollte über die nötigen Kenntnisse verfügen und qualifiziert sein, einen Bauantrag zu stellen. Zudem muss er eine Bauvorlageberechtigung für Ihr Bundesland haben, um den Antrag stellen zu können.

Leider können Sie alleine diesen Bauantrag für die Terrassenüberdachung nicht stellen, wenn sie nicht die notwendige Qualifikation aufweisen können. Natürlich können Sie sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie einen Bauantrag für Hamburg stellen möchten. Wir helfen Ihnen gerne dabei und ersparen Ihnen den Papierkram, damit Sie sich nur mit der Auswahl und dem Design Ihrer Terrassenüberdachung beschäftigen können.

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