Markisen – darauf müssen Mieter achten!

Markisen sind nicht nur schön, sie sind auch ideal für eine Beschattung auf Terrasse und Balkon. Allerdings müssen Mieter auf einiges achten, wenn Sie eine Markise an dem Mietobjekt anbringen möchten. Es gibt zwar ein Urteil vom Amtsgericht München, doch natürlich ist es sinnvoller, wenn man nicht mit dem Vermieter vor Gericht streitet.

Den Vermieter wegen einer Markise fragen

Sonnenschirme sind zwar schön und gut, allerdings können sie nur „von oben“ beschatten. Daher bleibt es manchmal nicht aus, andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Wer allerdings in einer Mietwohnung oder einem Haus lebt, das er gemietet hat, muss vorher den Vermieter fragen. Bauliche Veränderungen dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Und eine Markise ist ganz klar eine bauliche Veränderung am Mietobjekt. Daher sollte sich der Mieter mit dem Vermieter zusammensetzen und sein Vorhaben genau erklären. Merkt man, dass der Vermieter von der Idee nicht begeistert ist, kann man natürlich anbieten, dass die Markise so ausgesucht wird, dass sie auch dem Vermieter zusagt oder, dass man sie beim Auszug wieder abnimmt. So lassen sich meist die besten Einigungen erzielen.

Der Vermieter weigert sich

Auch dies kann leider vorkommen, dass der Vermieter gar nicht mit sich reden lässt. Vielleicht können Sie ihm den „Wind aus den Segeln“ nehmen, indem Sie ihm das Urteil vom Amtsgericht München (Az.: 411 C 4836/13) zeigen und ihn nett darauf hinweisen, dass ein Mieter Recht auf Sonnenschutz hat. Der Sonnenschirm ist nämlich in der Regel nur ideal, wenn die Sonne am gleichen Platz steht, was unmöglich ist. Oder aber, sie haben nur kurzzeitig Sonne, bei der sie sich mit einem Schirm aushelfen können. Lebt man auf der Sonnenseite, ist es fast unumgänglich, eine Markise anzubringen. Denn dies bringt nicht nur herrlichen Schatten, wenn man auf Terrasse oder Balkon sitzen möchte, es verhindert nämlich auch, dass sich die Wohnung stark erwärmt. Da die Sonne nicht auf die Glasfront der Terrasse oder des Balkons trifft, kann die Wohnung durch die Markise so gut geschützt werden.

Markise bei Auszug abnehmen oder nicht?

Je nachdem, wie man sich mit dem Vermieter geeinigt hat, ist es natürlich auch möglich, die Markise bei Auszug an der Fassade zu lassen. Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter oder den Nachmietern auf einen Kostenbeitrag zu einigen und so eventuell die letzte oder die letzten beiden Mietzahlungen zu sparen. Denn eine Markise wertet nicht nur die Wohnung oder das Haus auf, auch die Nachmieter freuen sich vielleicht, dass sie so keine neue Markise anbringen müssen. Dies sollte man auf jeden Fall in Erwägung ziehen und mit dem Vermieter abklären. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Markise zu demontieren und in das Eigenheim oder das nächste Mietobjekt mitzunehmen.